EAG-VO

 


Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO)

Kundeninformation
Am 13. August 2005 trat in Österreich die Elektro-Altgeräte-Verordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihre alten Elektrogeräte an Sammelstellen kostenlos abgeben. Wir nehmen unsere Verantwortung für eine intakte Umwelt wahr und beteiligen uns am österreichweiten System der ERA GmbH zur Sammlung und Verwertung alter Elektrogeräte. Ihre Altgeräte werden in Behandlungsanlagen umweltgerecht verwertet und entsorgt. Die Kosten dieser Sammlung und Behandlung werden von uns durch Entpflichtungsbeiträge mitfinanziert.

Fahrplan der GROTHUSEN Electronic Systems Vertriebs GmbH:

EU-Verordnung
Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte - Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu Artikel 9.

27.1.2003

Webseite EU-Verordnung

Veröffentlichung der EAG-VO
Die Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten, BGBl. II Nr. 121/2005, ist mit 30. April 2005 in Kraft getreten.

30.4.2005

 

EAG-Verordnung 151KB

Erfassungspflicht
Das Lebensministerium hat zum Geltungsbereich der EAG-VO auf Basis bestimmter Kriterien (vgl. die Liste der Kriterien) - in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft (WKO, Fachverbände und Sammel- und Verwertungssysteme sowie weiteren Experten) - eine Liste betreffend die Zuordnung der Geräte erarbeitet. Wir erfassen bis 15.9.2005 in unseren Stammdaten Kategorie und Nettogewicht.

1.7.2005

CILS-Etiketten

 

Start der EAG-VO in Österreich
Am 13. August 2005 treten die Bestimmungen über die Rücknahmeverpflichtung und die Verpflichtung zur Finanzierung durch die Hersteller der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) in Kraft.

13.8.2005

 

Webseite WKO

Registrierung und Systemteilnahme
Die unentgeltliche Abgabe von Elektroaltgeräten bei den kommunalen Sammelstellen ist für die Konsumenten ab 13. August 2005 sichergestellt. Die ERA GmbH errichtet in diesem Zusammenhang in Kooperation mit ihren Partnern aus der Entsorgungswirtschaft ein österreichweit flächendeckendes Netz an Übernahmestellen an denen Altgeräte vom Konsumenten und Handel unentgeltlich abgegeben werden können. Durch die Nutzung der Synergien mit der Verpackungssammlung (ARA) ist eine effiziente und kostenbewusste Ausrichtung des Sammel- und Verwertungssystems garantiert. So wird die Abgabe für die Konsumenten weiterhin einfach und bequem aber vor allem über bekannte Schienen möglich sein. ERA GmbH übernimmt sämtliche übertragbare Verpflichtungen aus der Elektroaltgeräte-Verordnung für alle betroffenen Gerätekategorien der GROTHUSEN Electronic Systems Vertriebs GmbH.

ERA-Lizenznummer: 50206

 

30.9.2005

Meldung / Zahlung für 3. Quartal 2005

Erste Mengenmeldung an ERA GmbH durch GROTHUSEN Electronic Systems Vertriebs GmbH.

10.10.2005
 

Jahresabschluss

Erster Jahresabschluss wird durchgeführt.

 

31.3.2006
 


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